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Stromversorgung

Fragen und Antworten

Für Private und Unternehmen

Das Schweizer Stromnetz ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Netzes und die Energieversorgung in Europa ist derzeit angespannt. Aufgrund der unsicheren Situation bezüglich Niederschläge, der geringen Verfügbarkeit der Kernkraftwerke in Frankreich sowie den politischen Folgen des Krieges in der Ukraine, ist in den kommenden Monaten weiterhin mit einer Anspannung der Strommärkte und voraussichtlich hohen und volatilen Preisnotierungen zu rechnen. Experten sehen gar ein erhöhtes Risiko für mehrere aufeinanderfolgende Winter.

Der Bundesrat bereitet sich gemeinsam mit Energieversorgern und Partnern aus der Industrie auf eine mögliche Gas- und Stromknappheit im nächsten Winter vor. Die Notfallplanung sieht folgende Schritte vor:

  • Schritt 1: Strom sparen

Erstens wird der Bundesrat Unternehmen und Bevölkerung dazu aufrufen, Strom zu sparen: nicht-verschwenden.ch

  • Schritt 2: Verbot bestimmter Geräte und Einrichtungen

In einer zweiten Phase kann der Bundesrat Verbrauchseinschränkungen anordnen. Ab dann wird es verboten sein, energieintensive Geräte und Einrichtungen zu verwenden, die nicht absolut notwendig sind. Zum Beispiel Schaufensterbeleuchtungen, Rolltreppen oder Schwimmbäder.

  • Schritt 3: Kontingentierung bei Grossverbrauchern

Reichen diese Massnahmen nicht aus, werden in einem dritten Schritt alle Grossverbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100'000 Kilowattstunden kontingentiert. Sie müssen dann ihren Stromverbrauch um einen bestimmten Prozentsatz reduzieren. Dies im Vergleich zu einer Referenzperiode des Vorjahrs.

ewl wird ihre Grosskunden im Auftrag des Bundes informieren, wie sie sich in einer Strommangellage verhalten müssen. Diese Massnahmen legt ewl nicht selbst fest, sondern stammen von der «Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen» (OSTRAL, ostral.ch). Die Organisation wurde im Auftrag des Bundes durch den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE ins Leben gerufen. Für Grossverbraucher steht eine aufschlussreiche Broschüre (PDF) als Download zur Verfügung.

  • Schritt 4: Zyklische Abschaltungen

Reicht die Kontingentierung nicht aus, folgen in einem letzten Schritt «zyklische Abschaltungen». Das bedeutet, die Stromversorgung wird für eine gewisse Zeit unterbrochen. Ausgenommen werden versorgungs- und sicherheitsrelevante Verbraucher wie Spitäler, Blaulichtorganisationen, Wasserversorgung und Kommunikation – sofern dies technisch umsetzbar ist. Die Ausnahmen werden durch den Bundesrat in Zusammenarbeit mit den kantonalen Krisenstäben festgelegt.

 

Jede Kilowattstunde zählt. Sie können mithelfen, indem Sie bereits jetzt sparsam und effizient mit Strom umgehen. So tragen Sie dazu bei, eine Mangellage abzuschwächen oder zu verhindern. Hilfreiche Tipps zum effizienten Umgang mit Strom finden Sie in unserem Blog-Beitrag oder unter nicht-verschwenden.ch.

Zusätzlich ist es hilfreich, wenn möglichst viele Privatpersonen und Unternehmen nach Möglichkeit selbst Strom produzieren. Mit selbst produziertem Solar- oder Windstrom schonen wir die Wasserkraft, wodurch sich die Stauseen im Winter langsamer entleeren. Die Schweizer Stauseen dienen als Energiespeicher.

Erst als letzte Massnahme. Eine Abschaltung wird im Notfall angeordnet, wenn die vorherigen Schritte, wie oben erwähnt, nicht greifen. Eine Netzabschaltung gilt es mit allen Möglichkeiten zu vermeiden. Eine Netzabschaltung würde vom Bundesrat angeordnet.

Speziell für Unternehmen

Es soll so viel Strom wie nötig eingespart werden, damit es nicht im letzten Schritt zu «zyklischen Abschaltungen» kommt. Bei zyklischen Abschaltungen wird die Stromversorgung für eine gewisse Zeit unterbrochen. Versorgungsunterbrüche haben einschneidende Folgen für Bevölkerung und Wirtschaft. Es gilt, solche um jeden Preis zu verhindern. Deshalb ist es wichtig, mit Sparappellen und einer Kontingentierung die zur Verfügung stehende Energie einzuteilen.

Die Kontingentierung betrifft alle Grossverbraucher, die 100'000 Kilowattstunden oder mehr pro Jahr verbrauchen, unabhängig von der Branche. Als Grossverbraucher zählen auch Unternehmen mit freiem Netzzugang, die ihren Bezug in der Vergangenheit unter 100'000 Kilowattstunden gesenkt haben, zum Beispiel mit einer Solaranlage.

Als Referenzgrösse gilt jeweils der Monat des Vorjahres.

Die Kontingentierung betrifft einen ganzen Monat. Denkbare Massnahmen sind entweder dauerhaft gleichbleibend oder beispielsweise auf eine Viertagewoche reduziert, um nur an einem Tag pro Woche entsprechende Einsparungen zu erfüllen. Ebenso wäre aber auch die volle Produktion während drei Wochen und die Stilllegung der Produktion während einer Woche möglich.

In vielen Fällen können, ohne Eingriffe in die Produktion, 10 bis 15 Prozent Strom eingespart werden. Die meisten Grossverbraucher konzentrieren sich in erster Linie auf Komfortfunktionen wie Beleuchtung, Belüftung, Temperaturreduktion in Büros oder Einstellhallen sowie in der Produktion, wo dies möglich ist.

Bei einer Kontingentierung um 20 bis 30 Prozent ist in vielen Unternehmen die Produktion betroffen. Es muss die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, einzelne Produktionslinien, Test- oder Entwicklungscenter zu schliessen. Auch eine Stilllegung durch ein eingeschobenes Wartungsfenster wäre denkbar. Ist eine Einsparung in dieser Grössenordnung nicht möglich, muss vorübergehend die ganze Produktion stillgelegt werden.

Die Kontingentierung gilt dabei über alle Standorte addiert, solange es sich um eine juristische Einheit handelt. Sie können also beispielsweise einen nebengeordneten Standort stilllegen und am Hauptstandort voll weiterproduzieren.

Wichtiger Hinweis (Informationen für Grossverbraucher | Ostral)
Die in der Broschüre auf Seite 12 erwähnte Kontingentierungslösung für Grossverbraucher mit Standorten in verschiedenen Verteilnetzgebieten ist momentan ausgesetzt. Nach wie vor umgesetzt werden kann die Lösung für Grossverbraucher mit mehreren Standorten innerhalb eines Verteilnetzgebietes. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Verteilnetzbetreiber.

Betriebe, die den Verbrauch nicht um den festgelegten Prozentsatz reduzieren, werden sanktioniert. Die Sanktionen sind durch die Politik noch nicht abschliessend definiert. Sie können bis zur Abschaltung des Stroms gehen.

Reicht die Kontingentierung nicht aus, folgen in einem letzten Schritt «zyklische Abschaltungen». Das bedeutet, die Stromversorgung wird für eine gewisse Zeit unterbrochen. Ausgenommen werden versorgungs- und sicherheitsrelevante Verbraucher wie Spitäler, Blaulichtorganisationen, Wasserversorgung und Kommunikation – sofern dies technisch umsetzbar ist. Die Ausnahmen werden durch den Bundesrat in Zusammenarbeit mit den kantonalen Krisenstäben festgelegt.

Bei einer zyklischen Abschaltung müssen – technisch bedingt – mehrere Transformatorenstationen (Stadtgebiete) abgeschaltet werden. Deshalb sind nicht nur Grossverbraucher (>100'000 kWh) von einer zyklischen Abschaltung betroffen, sondern auch das Kleingewerbe und Privathaushalte.

Ja, bei zyklischen Abschaltungen kann selbst produzierter Strom komplett eigenverbraucht werden. Voraussetzung ist, dass die installierte Anlage den Eigenverbrauch im Inselbetrieb (netzunabhängig) technisch zulässt. Bei Fragen wenden Sie sich an den Installateur beziehungsweise Betreiber der Anlage.

Wenn Sie kritische Unternehmensprozesse unterhalten, sollten Sie sich darauf vorbereiten und beispielsweise die Anschaffung von Anlagen für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung prüfen. Diese Empfehlung gilt unabhängig einer möglichen, zukünftigen Strommangellage, da verschiedene Einflüsse jederzeit zu einem Stromunterbruch führen können.

Tipps und Tricks fürs Stromsparen finden Sie auf unserer Webseite und auf der Seite des Bundes: nicht-verschwenden.ch

Weitere Informationen zu Strommangellage finden Sie auch auf der Webseite des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung