Einspeisevergütung für Ihre Stromrücklieferung

Produziert Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom, als Sie benötigen? Wir nehmen Ihnen den überschüssigen Solarstrom ab und vergüten ihn zu attraktiven Rückliefertarifen. Zusätzlich können Sie auch Ihre Herkunftsnachweise (HKN) an uns verkaufen. So nutzen Sie das volle Potenzial Ihrer Solaranlage, leisten einen Beitrag zu einer nachhaltigen Energiezukunft und entlasten Ihr Portemonnaie.

Stromrücklieferung aus Eigenproduktionsanlagen

Die Regelung der Rückliefervergütung richtet sich nach dem revidierten Energiegesetz (EnG) Art. 15, der Energieverordnung (EnV) Art. 12 und Art. 13 sowie der Energieförderungsverordnung (EnFV) Art. 15. Die Rückliefervergütung gilt für Energieproduzierende, die Elektrizität aus erneuerbaren Energieträgern einspeisen.

Vergütung 

Tag- und Nachtpreis pro kWh (00.00 bis 24.00 Uhr)

9.00 Rappen

9.73 Rappen (inkl. MWST)

Gültig ab 1. Januar 2026

Bedingungen 

  • Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) oder eine Vergütung über das Einspeisevergütungssystem (EVS) werden nicht in Anspruch genommen.
  • Für Produktionsanlagen bis zu 3 Megawatt oder einer Netto-Jahresproduktion von bis zu 5'000 Megawattstunden. 

Vergütung der Herkunftsnachweise

Unabhängige Produzenten können ihre Herkunftsnachweise (HKN) zu Marktkonditionen selbst vermarkten oder an ewl übertragen. Voraussetzung dafür ist die Registrierung der Anlage und der Produktion im nationalen Herkunftsnachweissystem von Pronovo AG Link öffnet in neuem Fenster..

Vergütung 

Tag- und Nachtpreis pro kWh (00.00 bis 24.00 Uhr)

2.00 Rappen

2.16 Rappen (inkl. MWST)

Gültig ab 1. Januar 2026

Übertragung der Herkunftsnachweise (HKN) an ewl

Damit wir Ihnen die Herkunftsnachweise vergüten können, benötigen wir Ihre Anmeldung auf der Pronovo Plattform Link öffnet in neuem Fenster. und den Übertrag der Herkunftsnachweise an ewl. Bitte kontaktieren Sie dazu unser Kundencenter, mit der Angabe der Pronovo-Projektnummer.

Kundencenter kontaktieren

Bedingungen 

  • Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) oder eine Vergütung über das Einspeisevergütungssystem (EVS) werden nicht in Anspruch genommen.
  • Stromrücklieferung in das Niederspannungsnetz von ewl.
  • Photovoltaikanlagen mit einer Leistung unter 2 Kilovoltampere, zum Beispiel Plug-and-Play-Anlagen, werden nicht in das Herkunftsnachweissystem aufgenommen.
  • Übertrag der Herkunftsnachweise an ewl. 

Was bedeutet ökologischer Mehrwert?

Ökologischer Mehrwert bezieht sich auf die Transparenz und Qualität von erneuerbarem Strom. Diese werden durch Herkunftsnachweise (HKN) gewährleistet. Für jede produzierte Kilowattstunde Strom wird ein HKN generiert, der die Art, den Zeitpunkt und die Herkunft der Stromproduktion sowie besondere Qualitätsmerkmale bestätigt. Diese Nachweise sind unabhängig vom tatsächlichen Stromfluss und werden als eigenständige Zertifikate gehandelt. Sie dienen dazu, Endverbrauchern die Zusammensetzung der Stromproduktion in der Schweiz transparent darzustellen und fördern die Nutzung erneuerbarer Energien.

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie unsere Kundencenter für weitere Informationen zur Einspeisevergütung.

FAQ Häufig gestellte Fragen zur Rückliefervergütung

Weshalb gibt es schweizweit grosse Unterschiede hinsichtlich der Höhe der ausbezahlten Einspeisevergütung?

Ab dem 1. Januar 2026 treten die Bestimmungen von Art. 15 EnG und Art. 12 EnV in Kraft. Sie führen eine harmonisierte Einspeisevergütung sowie eine Minimalvergütung ein.

Das bedeutet: Können sich Netzbetreiber und Anlagenbetreiber nicht auf eine Vergütungshöhe einigen, richtet sich diese künftig nach dem vom Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlichten, vierteljährlich gemittelten Referenz-Marktpreis (RMP) zum Zeitpunkt der Einspeisung. Dadurch entstehen schweizweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Vergütung von Rücklieferungen.

Der Referenz-Marktpreis wird pro Quartal veröffentlicht

Übersicht Tarife Link öffnet in neuem Fenster.

Um Produzierende zusätzlich vor sehr tiefen Marktpreisen zu schützen, legt der Bundesrat für Anlagen mit einer Leistung bis 150 kW Minimalvergütungen fest. Der Verteilnetzbetreiber kann zwar weiterhin eigene Vergütungssätze bestimmen; liegt der vereinbarte Satz jedoch unter der vom Bund definierten Minimalvergütung, gilt automatisch die Minimalvergütung. Der RMP kommt nur dann zur Anwendung, wenn keine Einigung zwischen Verteilnetzbetreiber und Produzierenden erzielt wird.

Wieso verwendet ewl nicht den Referenz-Marktpreis zur Festlegung der Einspeisevergütung?

Wir halten für 2026 an einem konstanten Ansatz fest, um unseren Kundinnen und Kunden sowie Produzentinnen und Produzenten einen stabilen Preis und damit eine höhere Planungssicherheit zu gewährleisten.

Wie kann ich meinen Eigenverbrauch erhöhen?

Sie können Ihren Eigenverbrauch auf verschiedene Weise steigern – zum Beispiel mit einem Speichersystem, einer intelligenten Steuerung beziehungsweise einem Home-Energie-Management-System oder durch einen bewussten Umgang mit Strom.

Ihre Installationsfirma kennt Ihre Anlage am besten und zeigt Ihnen, welche Optimierungen in Ihrem Fall möglich sind.

Wenn Sie das Potenzial Ihrer Photovoltaikanlage voll ausschöpfen möchten, empfehlen wir Ihnen zudem unsere Eigenverbrauchsvarianten unter ewl-luzern.ch/eigenverbrauch.

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