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Eigenverbrauch

Ihrer selbst produzierten Energie.

Alle Eigentümer und Betreiber einer Energieerzeugungsanlage haben das Recht, ihre selbst produzierte Energie unabhängig von Anlagegrösse, Eigentumsverhältnissen, der verwendeten Technologie oder einer allfälligen Förderung ganz oder teilweise am Ort der Produktion selber zu nutzen. Auch der Verbrauch der selbst produzierten Energie durch mehrere Parteien (zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus) ist möglich. Ab dem 1. Januar 2018 können sogar mehrere Mehrfamilienhäuser oder gar ganze Areale zusammengeschlossen werden.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Eigenverbrauchsoptimierung (EVO)

Überblick der Eigenverbrauchsvarianten

Eigenverbrauch (EV)

für einzelnen Endverbraucher

Unabhängig vom Eigenverbrauch bleibt jeder einzelne End­verbraucher mit seiner Verbrauchsstätte Netznutzer und Energiebezüger. Er wird weiterhin separat gemessen. Jeder Endverbraucher haftet weiterhin vollumfänglich sowohl für die von ihm bezogene Energie als auch für die in Anspruch genommene Netznutzung; für Systemdienstleistungen und öffentliche Abgaben.

Freigabe Wärmepumpen und/oder Boiler

Bei Eigenverbrauch kann die Sperrung von Wärmepumpen und/oder Boiler während der Mittagszeit aufgehoben werden, sofern die Leistung an der Energieerzeugungsanlage grösser als der Leistungsbedarf der entsprechenden Verbraucher ist. In diesem Fall ist eine entsprechende Steuerung zu implementieren. Diese wird vom ewl Meldewesen Elektrizität geprüft und freigegeben.

Ihr Kontakt

Meldewesen Elektrizität

Telefon 041 369 42 92

Eigenverbrauchsoptimierung (EVO)

Die einzelnen End­verbraucher werden an einem Anschlusspunkt zusammengefasst. Die Bezüger sind aber in keiner Gemeinschaft und können ihr Stromprodukt und die Stromqualität nach wie vor frei wählen. ewl stellt jedem End­verbraucher weiterhin eine Rechnung. Den Überschuss vergütet ewl basierend auf dem aktuellen Rücklieferpreis sowie der intern genutzten Energie. Dazu schliesst der Anlagenbetreiber mit ewl einen Vertrag ab. Da dieses Abrechnungsmodell sehr einfach ist, hat es die klassische Eigenverbrauchsgemeinschaft EVG abgelöst.

Dank ewl gut beraten

ewl berät Sie gerne bei Ihrer persönlichen Eigenverbrauchsoptimierung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Vorgehen

Der Wechsel zum Eigenverbrauch muss ewl mindestens drei Monate im Voraus mit einer Installationsanzeige mitgeteilt werden. 

 

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Die einzelnen End­verbraucher werden an einem Anschlusspunkt zusammengefasst. ewl stellt dem Zusammenschluss den Gesamtbetrag am Anschlusspunkt in Rechnung. Die Gesamtkosten müssen verbrauchsbasiert an die Mitglieder verrechnet werden. Bedingung ist, dass die Leistung der Produktionsanlage mindestens 10 Prozent der gesamten Bezugsleistung aller beteiligten Endverbraucher beträgt. Folgende Aufgaben liegen in der Verantwortung des Zusammenschlusses:

  • zuständig für die Zähler
  • zuständig für die Versorgung
  • zuständig für die Verbräuche
  • zuständig für die korrekte Abrechnung, Verrechnung und Inkasso

Aufgrund der Tatsache, dass ein Grundeigentümer durch den Zusammenschluss zu einem Arealnetzbetreiber wird, ist dieser erhöhte Aufwand tendenziell erst lohnenswert, wenn sich mehrere Mehrfamilienhäuser oder ganze Areale zusammenschliessen. Mit dem Vorteil, dass bei einem Bezug von mehr als 100 MWh pro Jahr der Zusammenschluss Marktzugang beantragen kann und damit von günstigen Energie Börsenpreisen profitiert.

Dank ewl gut beraten

ewl berät Sie gerne bei der Ausgestaltung Ihres Zusammenschlusses und kann Sie mit verschiedenen Dienstleistungen beim sicheren und effizienten Betrieb des Zusammenschlusses unterstützen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Vorgehen

Der Wechsel zum Eigenverbrauch muss ewl mindestens drei Monate im Voraus mit einer Installationsanzeige mitgeteilt werden. 

Vergleich EVO und ZEV

Kriterien EVO ZEV
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Mehrere Endverbraucher hinter demselben Anschlusspunkt können zusammen den Eigenverbrauch erhöhen. Mehrere Endverbraucher können an einem Anschlusspunkt zusammengefasst werden (z.B. mehrere Mehrfamilienhäuser = ganzes Areal = ein Anschlusspunkt). Jedes Mitglied muss dem Verantwortlichen sein Einverständnis geben und die Leistung der Produktionsanlage muss mindestens 10 % der gesamten Bezugsleistung aller beteiligten Endverbraucher betragen.
Was ändert dadurch? Jedes Mitglied bleibt eigenständiger Endverbraucher und ist frei in der Wahl des Strompreismodells und der Stromqualität. Die verschiedenen Endverbraucher werden an einem Anschlusspunkt zusammengefasst. Dadurch werden alle mit demselben Strompreismodell und derselben Stromqualität versorgt.
Gründungskosten Keine. Der Grundeigentümer trägt die Kosten, die beim Zusammenschluss anfallen.
Ist der Marktzugang möglich? Nein. Ja, wenn der Strombezug höher als 100 MWh/Jahr ist.
Ist der Austritt von Mitgliedern möglich? Die Endverbraucher können jederzeit austreten. Der Betreiber hat ebenfalls das Recht einen Bezüger aus dem Verrechnungsmodell auszuschliessen. In beiden Fällen erhalten die Bezüger ab dem nächst möglichen Zeitpunkt eine normale Stromrechnung. Nur sehr eingeschränkt möglich.
Preis für die intern genutzte Energie ab Energieerzeugungsanlage Die intern genutzte Energie wird den EVO Betreibern deutlich besser vergütet als die Rückspeisung ins ewl Stromnetz. Die Endverbrauchen profitieren von tieferen Strompreisen verglichen mit dem Bezug vom ewl Netz. Für weitere Details konsultieren Sie das Produktblatt "Eigenverbrauchsoptimierung 2021". Basierend auf den effektiv angefallenen Kosten. Eine intern verrechnete kWh darf nicht mehr kosten, als das extern bezogene Stromprodukt.
Kosten Zählerinfrastruktur Kostenlos. Sie können wählen, ob Sie die Zähler mieten oder kaufen wollen.
Pflichten von ewl ewl stellt Rechnung an alle Endverbraucher der EVO. ewl vergütet den EVO Betreibenden Überschuss und die intern verbrauchte Energie. Rechnet Bezug und Überschuss für den Anschlusspunkt ab.
Pflichten EVO/ZEV Der Austritt eines Endverbrauchers muss ewl schriftlich mitgeteilt werden. Zuständig für Zähler, Versorgungssicherheit, Verbrauchsermittlung sowie Richtigkeit von Abrechnung, Rechnungsstellung und Inkasso.