Gasanschluss
Wir sorgen dafür, dass Gas sauber strömt. Zum Heizen, Kochen oder in der Produktion. Wir planen und realisieren Ihre Gasanlage. Aber auch für den Rückbau von Gasanlagen sind wir Ihre Ansprechpartnerin.
Anschluss ans Gasnetz
Gasinfrastruktur aus einer Hand: Vom Gaszählerwechsel und der periodischen Installationskontrolle bis zum Leitungsbau. Bei der Gasinfrastruktur sind Sicherheit und Erfahrung von grösster Bedeutung. Unsere speziell ausgebildeten Fachleute setzen modernste Technologien ein, um Leitungsbauprojekte und Instandhaltungsaufträge für Sie durchzuführen. Wir installieren Ihren Gasanschluss bis zum technischen Verbraucher und gewährleisten dabei die Einhaltung aller schweizweit gültigen Normen sowie SVGW-Richtlinien.
Installationskontrolle Gas
Bei Neubauten, Sanierungen und Änderungen an Gasinstallationen sind Installationskontrollen vorgeschrieben, da Sicherheit höchste Priorität hat. Unsere Fachleute verfügen über die notwendigen Bewilligungen und über umfangreiche Erfahrung. Die Dienstleistungen von ewl umfassen:
- Beurteilung der Installationen
- Unterstützung bei der richtigen Dimensionierung
- Abklärung von Störungen
Vorgehen beim Rückbau von Gasinstallationen
Fachbetrieb für Demontage beauftragen
Die Eigentümerschaft, die Verwaltung oder der Installateur / die Installateurin der Eigentümerschaft melden ewl mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen die Inaktivierung eines Gasanschlusses.
Varianten und Kostenschätzung
Wir klären über die beiden Varianten der Inaktivierung von Gasanschlüssen auf und erstellen eine Kostenschätzung für die Ausserbetriebnahme der Gasleitung.
Erteilung des Auftrages
Die Eigentümerschaft oder deren Vertretung erteilt uns anschliessend einen verbindlichen Auftrag für die Ausserbetriebnahme der Gasleitung. Nach der Auftragserteilung koordinieren wir mit dem Installateurunternehmen des Eigentümers den Termin für die Ausserbetriebnahme.
Demontage der Hausinstallation
Wir verschliessen den Haupthahn und trennen fachgerecht die Hausinstallation von der Gasversorgung. Bei grösseren Anlagen spülen wir zusätzlich mit Stickstoff. Diese Aufgaben führen ausschliesslich wir durch.
Ausserbetriebnahme der Zähler
Schliesslich demontieren wir den Zähler und melden diesen ab, damit der Endstand für die Energieverrechnung ersichtlich ist. Somit können wir eine Schlussrechnung auslösen. Der Energieliefervertrag ist damit aufgelöst.
Demontage der Geräte
An diesem Punkt können die Gasgeräte nun durch den Installateur des Eigentümers demontiert werden.
Kosten
Sowohl die Demontage der Zähler als auch die Ausserbetriebnahme der Hauszuleitung gehen zu Lasten des Eigentümers. Die Eigentümerschaft oder deren Vertretung bestimmt den Ausführungstermin und koordiniert den Zugang mit ewl. Muss die Hauszuleitung infolge eines Umbaus oder Abbruchs einer Liegenschaft kurzfristig ausser Betrieb genommen werden, sind die Graben- und Belagsarbeiten durch die Eigentümerschaft oder die Verwaltung zu organisieren.
Wichtige Info zu verzapften Gasanschlüssen
Eine Anschlussleitung ohne Gasbezug, verbunden mit dem Netz, gilt als gasführend und muss gemäss der Richtlinie vom Schweizerischen Verein für Gas und Wasser (SVGW) alle sechs Jahre für eine Trennung (Variante A) überprüft werden. Die gasführende Anschlussleitung ohne Gasbezug ist weiterhin ein Teil des Gasnetzes und muss systematisch überwacht und kontrolliert werden. Sie ist gegen unkontrollierte Gasausströmung gasdicht zu verschliessen und mit einem Hinweisschild im Gebäude zu kennzeichnen. Die Eigentümerschaft muss über die unter Gas stehende Anschlussleitung informiert sein. Die Überprüfung und die Installation des Hinweisschildes sind mit Kosten verbunden. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer ist für die Kosten der Kontrolle wie auch bei einer nötigen Reparatur oder Sanierung der Anschlussleitung, im Notfall oder geplant, verantwortlich.
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