Mehrfamilienhaus
Eigenverbrauch mit mehreren Endverbrauchern
Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG)
Seit 1. Januar 2015 können sich mehrere Endverbraucher mit einem Produzenten zu einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) zusammenschliessen (zum Beispiel mehrere Mieter und/oder Stockwerkeigentümer in einem Mehrfamilienhaus). Unabhängig vom Eigenverbrauch bleibt jeder einzelne Endverbraucher mit seiner Verbrauchsstätte Netznutzer und Energiebezüger. Er wird weiterhin separat gemessen. Jeder Endverbraucher haftet weiterhin vollumfänglich sowohl für die von ihm bezogene Energie als auch für die in Anspruch genommene Netznutzung, für Systemdienstleistungen und öffentliche Abgaben.
ewl stellt der EVG den Gesamtbetrag in Rechnung. Basis dafür bilden der gemessene oder berechnete Strombezug aller Parteien sowie die publizierte Preisinformation von ewl. Ansprechpartner für die Verrechnung ist der Vertreter der EVG. Es gilt das Prinzip der Solidarhaftung. Die Kostenverrechnung und Ertragsvergütung an jede Partei ist Sache der EVG.
Vorgehen
Der Wechsel zum Eigenverbrauch muss ewl mindestens drei Monate im Voraus mit einer Installationsanzeige mitgeteilt werden. Der Zusammenschluss zu einer EVG erfordert zudem einen rechtsgültig unterzeichneten «Rahmenvertrag Eigenverbrauchsgemeinschaft» und die individuelle Zustimmung jedes Endverbrauchers gemäss «Anhang» (pro Partei eine unterzeichnete Zustimmung). Der Wechsel zu einer EVG wird von ewl erst nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen (Vertrag, Anhänge und Installationsanzeige) vorgenommen.
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