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ewl Rechnung kurz erklärt

Für Ihren Energiebezug erhalten Sie eine detaillierte Rechnung. In den folgenden Übersichten zeigen wir Ihnen, wie es zu den entsprechenden Beträgen kommt und wir erklären kurz die wichtigsten Einträge.

ewl Rechnung QR-Code ewl Akontorechnung 

ewl Rechnung

Seite 1 - Grobübersicht

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1. Rechnungsadresse

An diese Adresse wird die Rechnung versendet. Sie kann von der Adresse des Rechnungsempfängers abweichen.

2. Kundennummer

Bei Fragen zur Rechnung werden Sie gebeten Ihre Kundennummer anzugeben. Geben Sie dazu die ersten sechs (blau markiert) Ziffern an.

3. Rechnungsnummer

Unsere Rechnungen werden fortlaufend nummeriert. Bei Fragen zur Rechnung werden Sie gebeten die Rechnungsnummer anzugeben.

4. Rechnungsempfänger

Wenn die Rechnungsadresse (1.) auf einen Stellvertreter (zum Beispiel eine Liegenschaftsverwaltung) lautet, ist hier zusätzlich der eigentliche Rechnungsempfänger aufgeführt.

5. Ansprechperson

Bei Fragen zur Rechnung kontaktieren Sie die hier aufgeführte Ansprechperson oder das Kundencenter von ewl.

6. Rechnungsperiode

Die Rechnungsperiode beträgt bei Privatkunden sechs oder zwölf Monate. In gewissen Fällen kann sie auch drei Monate dauern.

7. Abnahmestelle

Hier wird die Abnahmestelle (Strasse, Hausnummer und Ort) sowie die Bezeichnung des Objekts (zum Beispiel Allgemein, Wohnung oder Geschäft) aufgeführt.

8. Verbrauchswerte

Hier finden Sie die in der angegebenen Abrechnungsperiode bezogenen Verbrauchswerte.

9. Bereits beglichene Teilrechnungen

Wenn Sie in der betreffenden Rechnungsperiode bereits Zahlungen aufgrund Akontorechnungen geleistet haben, werden diese Zahlungen hier in Abzug gebracht. Die bereits bezahlten MWST-Beträge werden nicht mehr aufgeführt. Im Gegenzug wird die MWST nur noch auf die unter der Spalte «Netto» aufgeführten Beträge erhoben.

10. Rechnungsbeträge

Die einzelnen Komponenten Ihres Energie- oder Wasserbezuges werden unter Rechnungsbeträge aufgeführt.

11. Total des ausstehenden Rechnungsbetrags

Mahngebühren von früheren Rechnungen, die zu spät beglichen wurden, können hier enthalten sein.

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Seite 2 - Details

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12. Messung (Strom, Gas, Wasser)

Hier finden Sie die detaillierten Informationen zur Zählerablesung.

  • Zählernummer: muss mit der Nummer Ihres Zählers vor Ort übereinstimmen
  • Zeitraum: Periode, in welcher der Verbrauch stattgefunden hat
  • Stand alt und Stand neu: Zählerstand zu Beginn und am Ende der Ableseperiode
  • Faktor: Der Faktor wird für Umrechnungen (wo nötig) verwendet. Bei Stromzählern mit einer Wandlermessung wird mit diesem Faktor die Menge multipliziert, um den effektiven Verbrauch zu ermitteln. Der Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m3) gemessen. Für die Verrechnung muss dieser Verbrauch aber in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet werden. Hierfür wird der Faktor eingesetzt, welcher für die Umrechnung den Brennwert, die Temperatur sowie den Leitungsdruck berücksichtigt.
  • Menge und Einheit: entspricht der Differenz zwischen Stand alt und Stand neu in Kilowattstunden (kWh) und Kubikmetern (m3).

13. Strom Betragsermittlung

Dieser Teil der Rechnung enthält die Kosten für den Energiebezug, die Netznutzung, die Systemdienstleistungen und die Abgaben.

  • Energiebezug: Das Stromprodukt (zum Beispiel «ewl Naturstrom Kombi») sowie die Kosten für den reinen Stromverbrauch werden hier pro Abrechnungsperiode ausgewiesen und je nach Tarif aufgeteilt in Einheitspreis oder Tag-/und Nachtpreis.
  • Netznutzung: Für die Nutzung der Stromnetze wird ein Einheitspreis pro Kilowattstunde (gemäss Verbrauchsermittlung) verrechnet. Zusätzlich fallen Kosten für die Systemdienstleistungen an, welche die nationale Netzgesellschaft Swissgrid erbringt.
  • Abgaben: Die gesetzlichen Abgaben an die Gemeinde und der Netzzuschlag (pro Kilowattstunde) werden hier ausgewiesen.

Die Abgabe an die Gemeinde (Konzessionsgebühren) unterscheiden sich seit 2020 zwischen der Stadt und der Agglomeration. In der Stadt fallen seit 1.1.2020 0.8 Rappen pro Kilowattstunde an und in den Agglomerationsgemeinden im ewl Versorgungsgebiet 10% der Netznutzungskosten inklusive SDL.

Der Netzzuschlag von 2.3 Rappen pro Kilowattstunden wurde mit dem revidierten Energiegesetz am 1. Januar 2018 vom Bundesamt für Energie (BFE) eingeführt. Mit den Fördermitteln wird die Produktion von erneuerbaren Energien in der Schweiz gefördert. Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet den Netzzuschlag im Auftrag des BFE in Rechnung zu stellen.

14. Gas Betragsermittlung

Dieser Teil der Rechnung enthält die Kosten für den Gasbezug. Diese setzen sich zusammen aus der bezogenen Menge, dem Gaspreis nach Produkt, dem Grundpreis und der CO2-Abgabe des Bundes.

  • Messungen: Die Verbrauchsmengen pro Abrechnungsperiode werden hier angegeben. Die Mengenangaben entsprechen der Differenz zwischen dem alten und dem neuen Zählerstand und werden in Kubik (m3) ausgewiesen. Damit die Verrechnung in Kilowattstunde (kWh) erfolgen kann, muss die Verbrauchsmenge noch mit dem Umrechnungsfaktor multipliziert werden.
  • Betragsermittlung: Hier werden die Preise für das Gasprodukt, zum Beispiel «Erdgas Heizen GZ», pro Abrechnungsperiode in Rappen pro Kilowattstunde ausgewiesen. Zudem werden hier die Grundkosten aufgeführt welche pro Zähler und Monat anfallen.
  • Abgaben: Die vom Bund erhobene CO2-Lenkungsabgabe wird hier deklariert. Diese fallen nur beim Bezug fossiler Brennstoffe an und werden pro Abrechnungsperiode in Rappen pro Kilowattstunde erhoben.

Der Umrechnungsfaktor ist abhängig von der Ausgabeeinheit des installierten Zählers und dem Druck des Gases sowie dem Einspeiseort.

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Seite 3 - Details

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15. Wasser Betragsermittlung

Hier wird Ihr Trinkwasserbezug in Kubikmetern (m3) verrechnet. Die bezogene Menge (gemäss Messung) wird mit dem Preis (Ansatz) multipliziert. Für Trinkwasser wird ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 2.5 % erhoben. Der monatliche Grundpreis wird pro Zähler erhoben und ist abhängig von der Zählerdimension (Grösse des Zählers = Leistungsfähigkeit des Wasseranschlusses. Je höher die Anzahl Zapfstellen pro Hausanschluss, umso grösser der Zähler und so höher die Kosten des monatlichen Grundpreises).

16. Abwasser

Die Gebühren für Abwasser werden von der Stadt Luzern erhoben. ewl führt das Inkasso im Auftrag der Stadt aus. Die Kosten basieren auf der bezogenen Menge Trinkwasser. Dieser wird mit der von der Stadt festgelegten Gebühr pro Kubikmeter (m3) multipliziert.

17. Verbrauchsvergleich

Der Verbrauchsvergleich wird monatlich, quartalsweise oder jährlich (je nach Rechnungsmodalität) ausgewiesen. Somit können Sie Ihren Verbrauch von Strom, Wasser und/oder Gas mit der Vorjahresperiode vergleichen (nur für Kundinnen und Kunden, welche länger als zwölf Monate bei ewl angemeldet sind).  (Bei der abgebildeten Darstellung handelt es sich um ein Beispiel.)

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Seite 4 - QR-Code

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18. Bezahlen mit QR-Code

Mit dem QR-Code auf dem Einzahlungsschein lesen Sie die Rechnung mit E-Banking ganz einfach und bequem ein. Folgende drei Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • Via Mobile Banking: Mobile Banking-App auf dem Smartphone öffnen, Swiss QR-Code mit der QR-Reader-Funktion einscannen und mit einem Fingertipp die Zahlung auslösen. Die manuelle Erfassung im E-Banking ist weiterhin möglich.

  • Via E-Banking: E-Banking öffnen, Swiss QR-Code mit dem QR-Reader oder über Ihre PC-Kamera einscannen und mit einem Klick die Zahlung auslösen.

  • Per Post: Die QR-Rechnung funktioniert wie ein bisheriger Einzahlungsschein und kann entweder am Schalter einer Filiale der Post, in einer Filiale mit Partner oder per Zahlungsauftrag im Couvert an die Bank bezahlt werden.

Falls Sie die alte ewl Kontonummer (01-2580-7) im E-Banking als Zahlungsvorlage verwenden, dann müssen Sie diese zwingend auf die neue IBAN des QR-Einzahlungsscheins anpassen.

Weitere Informationen zum Einzahlungsschein mit QR-Code finden Sie unter einfach-zahlen.ch.

ewl Akontorechnung

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1. Kundennummer

Bei Fragen zu Ihrer Rechnung werden Sie gebeten die Kundennummer und Rechnungsnummer anzugeben.

2. Rechnungsadresse

An diese Adresse wird die Rechnung versendet. Sie kann von der Adresse des Rechnungsempfängers abweichen.

3. Rechnungsempfänger

Wenn die Rechnungsadresse (2.) auf einen Stellvertreter (zum Beispiel eine Liegenschaftsverwaltung) lautet, ist hier der eigentliche Rechnungsempfänger aufgeführt.

4. Ansprechperson

Bei Fragen zur Rechnung kontaktieren Sie die hier aufgeführte Ansprechperson oder das Kundencenter von ewl.

5. Rechnungsperiode

Die Rechnungsperiode beträgt bei Privatkunden sechs oder zwölf Monate. In gewissen Fällen kann sie auch drei Monate dauern.

6. Abnahmestelle

Hier wird die Abnahmestelle (Strasse, Hausnummer und Ort) sowie die Bezeichnung des Objekts (zum Beispiel Allgemein, Wohnung oder Geschäft) aufgeführt.

7. Messpunkt

Jeder Zähler ist mit einer eindeutigen Messpunktbezeichnung identifiziert.

8. Akontobetrag

Der Akontobetrag wird anhand der Verbrauchswerte der Vorjahresperiode berechnet. Beim Gas wird der Akontobetrag anhand der publizierten Heizgradtage für den angegebenen Zeitraum justiert. Dadurch können sich die Akontobeträge je nach Zeitraum (Jahreszeit) stark unterscheiden.

9. Rechnungsbeträge

Die einzelnen Komponenten Ihres Energie- oder Wasserbezuges werden unter Rechnungsbeträge aufgeführt.

10. Total des ausstehenden Akonto-Rechnungsbetrags

Hier können auch Mahngebühren von früheren Rechnungen, die zu spät beglichen wurden, enthalten sein.

Bestimmung der Heizgradtage

Zur Bestimmung der Heizgradtage wird die mittlere Tagestemperatur betrachtet. Liegt diese tiefer als 12 Grad Celsius, fallen an diesem Tag Heizgradtage an. Dabei wird an jedem Heizgradtag erhoben, um wie viel die Aussenlufttemperatur von der angestrebten Innenlufttemperatur von 20 Grad Celsius abweicht. Die Heizgradtage werden vom Hauseigentümerverband monatlich publiziert.

Mit der Berechnung können Rückschlüsse auf den effektiven Heizenergieverbrauch gezogen und realitätsnäher abgerechnet werden. Weiter sind Energieversorgungsunternehmen, im Kontext mit der neuen Energiestrategie 2050, verpflichtet, in den kommenden Jahren auf Smart Meter umzustellen. Mit den intelligenten Zählern wird in Zukunft der Energieverbrauch laufend gemessen und quartalsweise der effektive Bezug in Rechnung gestellt. Dadurch entfallen zu gegebener Zeit die Akontorechnungen.

Beispiel: An einem Wintertag ist es draussen im Durchschnitt 1 Grad Celsius kühl. Weil die Differenz zur normierten Raumtemperatur von 20 Grad Celsius somit 19 Grad Celsius beträgt, fallen an diesem Tag 19 Heizgradtage an.

 

 

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Gerne helfen wir Ihnen weiter. Kontaktieren Sie uns unter 0800 395 395 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular oder an info@ewl-luzern.ch.