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Zählerablesung Energieverbrauch

19.03.2020

Strom

Die vom Bundesrat verordnete «ausserordentliche Lage» hat Einfluss auf die Zählerablesung im Versorgungsgebiet von ewl.

Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus erklärte der Bundesrat die «ausserordentliche Lage». Dieser Entscheid hat auch Auswirkungen auf die Prozesse bei ewl energie wasser luzern.

Bis auf weiteres werden als Schutzmassnahme keine Zählerablesungen vor Ort mehr ausgeführt. In dieser Übergangszeit verrechnet ewl den Energieverbrauch auf Basis des Vorjahres. Sobald die «ausserordentliche Lage» aufgehoben ist, werden die Zähler wie gewohnt wieder vor Ort abgelesen. Der provisorisch in Rechnung gestellte Verbrauch wird bei der nächsten Jahresablesung mit dem effektiv verrechneten Verbrauch abgeglichen. Die daraus entstehenden Abweichungen werden selbstverständlich gutgeschrieben, beziehungsweise bei einer späteren Ablesung in Rechnung gestellt.

Die Versorgungssicherheit von ewl ist von dieser «ausserordentliche Lage» nicht betroffen. ewl ist wie gewohnt rund um die Uhr im Einsatz und stellt damit die tägliche Versorgung von Energie, Wasser und Telekommunikation sicher.