Stromspeicher installieren und anmelden
Sie möchten einen Stromspeicher installieren und anmelden? Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen zum Anmeldeprozess und welche Messkonzepte bei der Installation Ihres Speichers zu berücksichtigen sind.
Messkonzept festlegen
Je nach Betriebsart Ihres Speichers gelten unterschiedliche Messkonzepte. Diese legen fest, welche Messinfrastruktur erforderlich ist, damit Ihr Batteriespeicher korrekt integriert und die Energieflüsse richtig bilanziert und abgerechnet werden können.
Im «Merkblatt Speicher» finden Sie alle Betriebsarten sowie die entsprechenden Messkonzepte übersichtlich erklärt. Es unterstützt Sie bei der Planung, Installation und beim Betrieb Ihres Batteriespeichers.
Speicher anmelden
Sie möchten eine Speicheranlage installieren und anmelden? Über das Technische Anschlussgesuch (TAG) und die Installationsanzeige (IA) melden Sie Ihre Anlage beim Meldewesen von ewl an. So stellen Sie sicher, dass alle technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Bei Fragen hilft Ihnen unser Meldewesen gerne weiter. Es gelten zudem die Werkvorschriften Zentralschweiz Link öffnet in neuem Fenster..
Netznutzung rückerstatten
Bei Speichern mit Endverbrauch wird für den Energiebezug aus dem ewl Verteilnetz Netznutzungsentgelt (NNE) verrechnet. Sind die entsprechenden Messkonzepte erfüllt, können Betreibende solcher Speicher für jene Energiemenge eine Rückerstattung des Netznutzungsentgelts beantragen, die zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das ewl Verteilnetz eingespeist wird. Welche Betriebsarten und Messkonzepte ein Anrecht auf Rückerstattung des Netznutzungsentgelts haben, können Sie dem «Merkblatt Speicher» entnehmen.
Dokumente zum Download
FAQ Häufig gestellte Fragen zu Stromspeichern
Ab Wann gilt die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts für berechtigte Speicher?
Die Rückerstattung des Netznutzungsentgelts kann ab 01.01.2026 beantragt werden.
Wie läuft ein Antrag ab und wann startet die Rückvergütung?
Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich auf seine Vollständigkeit und ob alle notwendigen Voraussetzungen für eine Rückerstattung erfüllt sind. Nach der Prüfung erhalten Sie von uns eine Bestätigung, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde. Die Rückvergütung startet, sobald die entsprechenden intelligenten Messsysteme korrekt funktionieren und zur Abrechnung eingerichtet sind.
Welche Speicher sind berechtigt, eine Rückerstattung zu erhalten?
Nach geltendem Recht haben grundsätzlich nur Speicher mit Endverbrauch und der Möglichkeit, vom vorgelagerten Netz zu laden und zu entladen, Anrecht auf Rückerstattung. Je nach Fall der Installation sind zudem entsprechende Messkonzepte einzuhalten. Weitere Informationen können aus dem «Merkblatt Speicher» entnommen werden.
Was wird genau rückerstattet?
Die Rückerstattung erfolgt ausschliesslich für den Teil der Netznutzung (Netzkosten), die nach dem Netzbezug sowie nach Speicherung und allfälliger Umwandlung nachweislich wieder ins Netz eingespeist werden. Energieverluste sind entsprechend nicht rückerstattungsfähig.
Aus welchen Bestandteilen besteht die Rückerstattung?
Ist der Speicher angemeldet, rückerstattungsfähig und wurde der Antrag zur Rückerstattung gestellt, so werden folgende Anteile der Netznutzungskosten rückerstattet:
- der durchschnittlichen Arbeitstarif der Netznutzung in Rp./kWh
- Abgaben für Systemdienstleistungen, Stromreserve, Netzzuschlag und solidarisierte Kosten
- allfällige kommunale Abgaben. Falls Sie einen Kombi-Stromtarif beziehen, so wird der durchschnittliche Arbeitstarif gemäss den gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen gemittelt (Tag und Nacht).
Was ist unter dem durchschnittlichen Arbeitstarif zu verstehen?
Der durchschnittliche Arbeitstarif wird für die Rückerstattung der Netznutzungskosten verwendet. Da Strom zu unterschiedlichen Zeiten aus dem Netz bezogen und später wieder ins gleiche Netz zurückgespeist wird, kommt ein einheitlicher Durchschnittstarif zum Einsatz. So wird die Rückerstattung einfach, fair und unabhängig vom individuellen Verbrauchsverhalten berechnet – zum Beispiel bei Kombitarifen mit unterschiedlichen Tages- und Nachttarifen.
Wie erfolgt die Rückerstattung und wie oft?
Die Rückerstattung wird als Gutschrift auf der nächsten regulären Rechnung abgezogen. Die Rückerstattung wird entsprechend pro Rechnungsperiode ermittelt.
Wo kann ich mich melden bei Fragen zum Thema Speicher und Rückerstattung?
Sie können sich gerne beim Meldewesen Elektrizität der ewl energie wasser luzern melden (meldewesen.elektrizitaet@ewl-luzern.ch Link öffnet in neuem Fenster.)
Wie oft muss ich die Rückerstattung beantragen?
Die Rückerstattung muss nur einmal pro Speicher beantragt werden.
Wird auch die rückgelieferte Energie vergütet?
Nein, ewl vergütet die rückgelieferte Energie aus Speicheranlagen nicht. Entsprechend gibt es für die Energie auch keine Rückvergütung. Weitere Informationen können aus dem «Merkblatt Speicher» entnommen werden.
Erhalte ich weiterhin Herkunftsnachweise?
Energie, die in einem Batteriespeicher gespeichert wird, kann keiner bestimmten Herkunft zugeordnet werden und gilt grundsätzlich als bereits verbraucht. Wird diese Energie später wieder ins Stromnetz eingespeist, können dafür keine Herkunftsnachweise (HKN) ausgestellt werden.
Ausnahme bilden Speicherfälle mit klar definierten Mess- und Betriebskonzepten. Diese stellen sicher, dass im Speicher ausschliesslich vor Ort produzierte erneuerbare Energie (EEA) zwischengespeichert wird. In diesen Fällen können für die ins Netz eingespeiste Energie weiterhin die entsprechenden HKN der EEA ausgestellt werden. Weitere Informationen können aus dem «Merkblatt Speicher» entnommen werden.
Entstehen zusätzliche Kosten?
Je nach Situation und Speicherfall können zusätzliche Kosten für die benötigten intelligenten Messsysteme des Speichers anfallen. Die entsprechenden Preise für die Messkosten finden Sie in den Strompreisblättern von ewl.