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Energieplanung für die Stadt Luzern

Die Stadt Luzern hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimafreundlich zu heizen. ewl will einen bedeutenden Beitrag dazu leisten. Wo in der Stadt künftig über Wärmenetze geheizt werden soll und wo weitere erneuerbare Heizmöglichkeiten bestehen, zeigen die Resultate der Energieplanung 2.0 der Stadt Luzern. Für die Realisierung der Wärmenetze arbeiten die Stadt und ewl zusammen. In unserem Beitrag finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

23. Juni 2022Text  Esther Schmid

Erneuerbare Heizungen sollen fossile Heizungen bis 2040 in der Stadt Luzern ersetzen. Doch welche erneuerbare Energie empfiehlt die Stadt konkret für welchen Standort? Und welche Alternativen sind darüber hinaus möglich? Die Website www.klimafreundlichheizen.ch der Stadt Luzern soll bei der Suche nach dem passenden erneuerbaren Heizsystem unterstützen.

Wärmenetze gewinnen an Bedeutung
Klar ist: Wärmenetze werden in der Stadt Luzern stark an Bedeutung gewinnen. Etwa die Hälfte des städtischen Siedlungsgebiets soll künftig mit leitungsgebundener, klimafreundlicher Energie versorgt werden. Die Festlegung dieser Perimeter für die Wärmenetze erfolgte durch die Stadt in enger Zusammenarbeit mit ewl. Auch für die Realisierung dieser Wärmenetze werden die Stadt Luzern und ewl verstärkt zusammenarbeiten. «Mit dem weiteren Ausbau der Wärmenetze wollen wir entscheidend zur klimaneutralen Zukunft in Luzern beitragen,» sagt Patrik Rust, CEO von ewl.


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Aktueller Stand zum Ausbau der Wärmenetze 
Zurzeit erarbeitet ewl Machbarkeitsstudien für das linke Seeufer (Wartegg bis Bruchquartier), das rechte Seeufer (Altstadt, Zürichstrasse und Bellerive) sowie das Gebiet Würzenbach/Büttenen.

In diesen Studien wird die technische und wirtschaftliche Machbarkeit der Wärmeprojekte detailliert geprüft. Dabei klärt ewl unter anderem vertieft ab, wie hoch der Wärmebedarf im Gebiet ist. Detaillierte Versorgungskonzepte werden erarbeitet und verglichen. Es gilt zudem, Standorte für Energiezentralen und Trassen für Versorgungsleitungen zu sichern, um die benötigte Wärme später produzieren und zu den Kundinnen und Kunden transportieren zu können. Diese Standortsicherung für die Zentralen stellt sich wegen der Dimensionen und der dafür umfassenden Interessenabwägung als zeitintensive Herausforderung dar und gibt derzeit den Takt für den Projektfortschritt vor. Aktuelle und künftige Gegebenheiten vor Ort werden gezielt in die Planung einbezogen. Denn gemeinsam mit der Stadt ist es unser Ziel, Standorte für die Zentralen zu finden, die als langfristig passende Lösung dienen und sämtliche Interessen bestmöglich berücksichtigen. So soll auch das Einspracherisiko im Rahmen der Bewilligungen reduziert werden, damit wir langfristig Zeit gewinnen können.

Wie sehen die nächsten Schritte aus?
Nach den abgeschlossenen Machbarkeitsstudien folgen das Vor- und Bauprojekt. In diesen Phasen werden Netz, Energiezentralen und Ausbauschritte im Detail geplant. Zudem skizziert ewl Produktideen und entwickelt Übergangslösungen für das Versorgungsgebiet. So entwickelt sich der geplante Wärmeverbund Schritt für Schritt weiter. Insgesamt dauert es 5 bis 7 Jahre, bis ein Wärmeverbund realisiert und betriebsbereit ist. Die folgende Slider-Grafik gibt Ihnen einen Überblick über alle nötigen Phasen und Unterphasen bei der Realisierung eines Wärmeverbunds.


Informationen zur aktuellen Phase finden Sie jeweils auf diesem Blog. Unter www.klimafreundlichheizen.ch finden Sie stets auch den aktuellen Wissensstand zur Energieplanung 2.0.


Fragen und Antworten

Diese strategische Planung der Stadt Luzern zeigt auf, wie nach heutigem Wissen die Wärmeversorgung in Zukunft sein könnte und wo mit welchen Energieträgern geheizt werden soll. In diesen Gebieten ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die vorgesehene Wärmeverbundlösung realisiert wird. Die konkrete Machbarkeit muss aber jeweils in einer Machbarkeitsstudie geklärt werden. Zurzeit erarbeitet ewl Machbarkeitsstudien für das linke Seeufer (Wartegg bis Bruchquartier), das rechte Seeufer (Altstadt, Zürichstrasse und Bellerive) sowie das Gebiet Würzenbach/Büttenen. ewl prüft dabei auch, ob sich Wärmeverbunde sogar in noch etwas grösseren als in den heute bezeichneten Gebieten wirtschaftlich betreiben lassen.

Das ist eine strategische Planung nach dem heutigen Wissensstand. Die Jahreszahlen sind Schätzungen. Sie gehen von einem optimalen Projektverlauf aus und geben an, ab wann in diesem Gebiet voraussichtlich erstmalig mit netzgebundener Wärmeenergie gerechnet werden kann. Die Realisierung eines Wärmeverbundes dauert im Minimum fünf Jahre.

Bei den Versorgungsgebieten linkes Seeufer (Wartegg bis Bruchquartier), rechtes Seeufer (Altstadt, Zürichstrasse und Bellerive) sowie beim Gebiet Würzenbach/Büttenen geht ewl davon aus, dass die Versorgungsperimeter bis Ende 2024 definiert sind. Für diese Gebiete führt ewl derzeit Machbarkeitsstudien aus.

Wenn Sie vorher Ihre Heizung ersetzen müssen, konsultieren Sie bitte die Website www.klimafreundlichheizen.ch der Stadt Luzern, wo Sie unter anderem unter Ihrer Adresse eine Online-Planungshilfe vorfinden. Für die Gebiete, in denen ewl derzeit Machbarkeitsstudien durchführt, sind Übergangslösungen bei ewl in Entwicklung: linkes Seeufer (Wartegg bis Bruchquartier), rechtes Seeufer (Altstadt, Zürichstrasse und Bellerive) sowie das Gebiet Würzenbach/Büttenen). Nächste Aktualisierungen dazu folgen Ende 2024 auf der Website www.klimafreundlichheizen.ch

Gemäss Artikel 6 des kantonalen Energiegesetz (KEnG) kann die Gemeinde eine Anschlusspflicht im Einzugsgebiet von thermischen Netzen verlangen. Die Stadt Luzern hat bis heute jedoch von dieser Möglichkeit abgesehen. ewl unterstützt diese zurückhaltende Praxis der Stadt und bevorzugt attraktive Angebote für Kundinnen und Kunden anstelle von Pflichtanschlüssen.

Dass ein Wechsel zu einer anderen erneuerbaren Energiequelle erfordert wird, ist gemäss heutigem Stand unwahrscheinlich. Gemäss Artikel 6 des kantonalen Energiegesetz (KEnG)) kann die Gemeinde jedoch eine Anschlusspflicht im Einzugsgebiet von thermischen Netzen verlangen. Die Stadt Luzern hat bis heute jedoch von dieser Möglichkeit abgesehen. ewl unterstützt diese zurückhaltende Praxis der Stadt und bevorzugt attraktive Angebote für Kundinnen und Kunden anstelle von Pflichtanschlüssen.

Nein, aktuell nicht. Auf der Website www.klimafreundlichheizen.ch ist der Stand der jeweiligen Projekte ersichtlich. Sobald klar ist, welche Immobilien an den Wärmeverbund angeschlossen werden können, werden wir weiter informieren.

Das hängt vom Standort Ihrer Liegenschaft ab. Geben Sie die Adresse im Adressfeld auf der Startseite von www.klimafreundlichheizen.ch ein und sehen Sie dort, welches erneuerbare Heizsystem gemäss Resultaten der Energieplanung empfohlen ist. Je nach Standort gibt es neben der empfohlenen Lösung auch Alternativen. Zu allen Heizsystem finden Sie zudem die Vor- und Nachteile.

Das kommt auf den Standort Ihrer Liegenschaft an. Wird gemäss Aussagen von www.klimafreundlichheizen.ch an Ihrem Standort in absehbarer Zeit ein Wärmenetz vorliegen, lohnt es sich eventuell zu warten. An anderen Standorten kann es sinnvoll sein, die Gasheizung vorzeitig zu ersetzen. Der vorzeitige Ersatz einer Gasheizung wird mit dem Förderprogramm «Desinvestitionsbeitrag» von der Stadt Luzern gefördert: Sie erhalten 50 Prozent des Restwertes bis zu einem Heizungsalter von zehn Jahren. 

Nein. Im September 2022 hat die Luzerner Bevölkerung Ja zur neuen Klima- und Energiestrategie der Stadt Luzern gesagt. Diese hat zum Ziel, die energiebedingten Treibhausgasemissionen bis 2040 auf null zu senken. Spätestens dann wird kein fossiles Erdgas für Raumwärme und Warmwasser zur Verfügung stehen. Die konkrete Aufhebung der Gasversorgung ist noch nicht definiert. Wird die Gasversorgung für Ihre Liegenschaft aufgehoben, werden Sie mindestens 10 Jahre im Voraus informiert.

Wer seine Heizung vorbeugend ersetzen will, sieht seine Optionen unter www.klimafreundlichheizen.ch. Muss eine Heizung dringend ersetzt werden, konsultieren Sie bitte ebenfalls die Website www.klimafreundlichheizen.ch der Stadt Luzern, wo Sie unter anderem unter Ihrer Adresse eine Online-Planungshilfe vorfinden.

Das kommt auf den Standort Ihrer Liegenschaft an: Das revidierte Bau- und Zonenreglement (BZR) sieht in Art. 79 ein Teilverbot fossiler Wärmeerzeugung vor. Für weitere Informationen lesen Sie die Planungshilfe Verbot fossiler Wärmeerzeugung (Art. 79 BZR)

Im Rahmen der Klima- und Energiestrategie wird spätestens 2040 kein fossiles Erdgas für Raumwärme und Warmwasser mehr zur Verfügung stehen. Die konkrete Aufhebung der Gasversorgung ist noch nicht definiert. Wird die Gasversorgung für Ihre Liegenschaft aufgehoben, werden Sie mindestens 10 Jahre im Voraus informiert.

Bundesgesetze wie beispielsweise das Klima- und Innovationsgesetz stehen hierarchisch über kantonalen Gesetzen und kantonale Gesetze stehen über kommunalen Gesetzen. Das Bundesgesetz gibt den Kantonen die Rahmenbedingungen für ihre Gesetzgebung vor. Den Kantonen steht es frei, Bundesgesetze in kantonalen Gesetzen zu verschärfen und zu präzisieren. Gleiches gilt auf kommunaler Ebene. Auch kommunale Gesetze können kantonale Gesetze verschärfen. Die Stadt Luzern hat dies nun angewendet: Mit dem Verbot von fossilen Heizungen in Gebieten, wo Erdwärmesonden zulässig sind (BZR Art. 79), hat die Stadt Luzern das kantonale Gesetz respektive auch das Bundesgesetz verschärft. Die Stadt Luzern nimmt damit die Möglichkeit wahr, das Klima- und Innovationsgesetz zu verschärfen.

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