Häufig gestellte Fragen zu Strom, Gas, Wasser & Photovoltaik

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um unsere Energieangebote, Tarife, nachhaltige Lösungen und mehr.

Strom

Woher stammt der Strom von ewl?

Alle Informationen zur Herkunft unseres Stroms finden Sie auf der Seite Stromherkunft.

Kann ich als Mieterin oder Mieter ein Stromprodukt selber wählen?

Ja, denn jede Wohnung hat ihren eigenen Stromzähler. Sie können selber bestimmen, mit welchem Strom Sie Ihren Verbrauch decken wollen. Bei ewl haben Sie die Wahl zwischen «ewl Naturstrom», «ewl Mixstrom, «Luzerner Wasserstrom» oder «Luzerner Solarstrom».

Zu den Stromprodukten

Kann ich von ewl erneuerbaren Strom beziehen?

Wir liefern standardmässig ewl «Naturstrom»: «ewl Naturstrom» stammt aus zertifizierten Wasserkraftwerken in der Schweiz und aus Wind, Sonne oder Biomasse. Mit «Luzerner Solarstrom» oder «Luzerner Wasserstrom» haben Sie zwei weitere Möglichkeiten, Ihren persönlichen Schwerpunkt im Bereich der erneuerbaren Energien zu setzen.

Zu den Stromprodukten

Kann ich bestimmen, welcher Strom aus meiner Steckdose kommt?

Der gesamte produzierte Strom wird im europaweiten Stromnetz zusammengeführt. Aus der Steckdose fliesst deshalb immer ein Mix aus der gesamten produzierten Elektrizität. Mit dem Kauf von Ökostrom oder Strom aus erneuerbaren Energien können Sie diesen Mix beeinflussen und bestimmen, wie der Strom erzeugt wird. Möchten Sie Ihr Stromprodukt wechseln? Neu ist dies mit nur wenigen Klicks im Kundenportal Link öffnet in neuem Fenster. von ewl möglich.

Was unterstütze ich, wenn ich Ökostrom beziehe?

Mit jeder Strombestellung für Ökostrom oder Strom aus erneuerbaren Energien wird der Strom, der in den Schweizer Leitungen fliesst, grüner. Je mehr gekauft wird, desto mehr neue Anlagen wie Sonnen-, Biomasse- oder Windanlagen können gebaut oder Wasserkraftwerke ökologischer gestaltet werden. Mit dem Kauf von «naturemade»-zertifiziertem Strom wird das Fördermodell (Zubau neuer Anlagen) finanziert und es fliessen Gelder in die obligatorischen Fonds für ökologische Verbesserungsmassnahmen rund um die Wasserkraftwerke.

Alle Informationen zu den Zertifizierungen finden Sie auf naturemade.ch Link öffnet in neuem Fenster.

Warum wird mein Stromverbrauch als Preismodell Klassik (Einheitspreis) und nicht als Preismodell Kombi (Tag- und Nachtpreis) verrechnet?

Die Umstellung vom Preismodell Klassik auf das Preismodell Kombi mit Tag- und Nachtpreis lohnt sich nicht in jedem Fall. Der Anteil des in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr bezogenen Stroms sollte mindestens 10 Prozent betragen. Dies ist in Haushaltungen ohne elektrische Warmwasseraufbereitung, Elektrospeicherheizung, Wärmepumpe oder ähnlichem oft nicht der Fall. Ohne diese grossen Bezüge während der Nacht fällt die Stromrechnung trotz Einheitspreis darum meist tiefer aus als mit dem Tag- und Nachtpreis. Bei einer Umstellung ist zudem mit einmaligen Umbaukosten von zirka 250 bis 500 Franken zu rechnen. Sobald Sie über einen Smart Meter verfügen, können Sie den Nachtverbrauch auf Ihrer Rechnung einsehen. Falls sich für Sie ein Wechsel des Preismodells lohnt, können Sie eine Änderung des Preismodells ohne Umbaukosten beantragen. Die Frist für den Wechsel beträgt einen Monat und wird auf das Monatsende gelegt.

Zum Kontaktformular

Wann erfolgt die Umschaltung von Tag- auf Nachtpreis?

Falls Ihre Messeinrichtung (Zähler) dafür ausgerüstet ist, wird Ihr Strombezug von 22.00 bis 6.00 Uhr als Nachtpreis verrechnet. Während der übrigen Zeit gilt der Tagpreis. Diese Zeiten gelten auch für das Wochenende.

Wann wird mein Zähler abgelesen?

Falls bei Ihnen bereits ein Smart Meter installiert ist, erhalten Sie eine Quartalsrechnung mit den effektiven Verbräuchen. Hier geht es zum Zeitplan Smart Meter Rollout Link öffnet in neuem Fenster..

Wird Ihr Stromverbrauch noch mit einem konventionellen Zähler gemessen, erhalten Sie drei Akontorechnungen und eine Jahresabrechnung. Bei diesen Zählern erfolgt die Ablesung entlang definierter Routen und Terminen. Das heisst, Sie können den jährlichen Ablesezeitpunkt nicht frei bestimmen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, eine Zwischenrechnung zu beantragen. Zieht beispielsweise eine Mieterin oder ein Mieter einer Wohngemeinschaft aus, kann eine Zwischenrechnung beantragt werden, um den effektiven Verbrauch abrechnen zu können. Für die Zwischenrechnung melden Sie uns bitte Ihren Zählerstand, wir werden Ihnen anschliessend die Rechnung ausstellen

Zählerstand melden Link öffnet in neuem Fenster.

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein digitales, intelligentes Messgerät und misst die Daten beim Endverbraucher, beim Erzeuger und beim Speicherbetreiber. Der Smart Meter misst nicht nur, wie viel Strom verbraucht wurde, sondern auch wann. Der Smart Meter wird von ewl automatisch ausgelesen, womit die Zählerablesung vor Ort entfällt.

Mehr zum Smart Meter

Gas

Es riecht nach Gas – was muss ich tun?

Bei Gasgeruch gibt es einige Regeln zu beachten:

• Türen und Fenster öffnen

• nicht rauchen, kein Feuerzeug verwenden

• keine elektrischen Schalter, Türklingeln oder Telefone benutzen

• alle Gashähne schliessen

• Alle Hausbewohnerinnen und -bewohner warnen

• Gebäude verlassen

Benachrichtigen Sie anschliessend unverzüglich Ihren Gasversorger. Sie erreichen uns rund um die Uhr unter der Servicenummer für Gasstörungen 041 369 63 63.

Wie sicher ist Gas?

Gasleitungen liegen geschützt unter der Erde und werden durch Mess- und Regelanlagen ständig überwacht. Die korrosionsgeschützten Leitungen und Anlagen werden von den Gasversorgern periodisch kontrolliert und wenn nötig saniert oder erneuert.

Ich möchte meine Liegenschaft mit Gas heizen. Liegt meine Liegenschaft im Einzugsgebiet von ewl?

Unser Gasnetz umfasst folgende Gemeinden: Stadt Luzern, Horw, Kriens, Emmen, Ebikon, Meggen, Rothenburg, Eschenbach, Inwil, Root, Ruswil, Menznau, Wolhusen, Sursee, Oberkirch, Mauensee, Gettnau, Alberswil, Wikon, Reiden, Dagmersellen, Altishofen, Nebikon, Egolzwil.

Übersicht Versorgungsgebiet

Auf der Rechnung ist ein Faktor für den Gasbezug aufgeführt – wieso wird mein Gasbezug damit multipliziert?

Gas wird mit dem Zähler in Kubikmetern (m3) gemessen, aber in Kilowattstunden (kWh) verrechnet. Mit dem Faktor wird der am Zähler gemessene Wert in Kilowattstunden umgerechnet. Der Faktor berücksichtigt den Brennwert, die Temperatur und den Leitungsdruck des gelieferten Gases. Der Brennwert beschreibt den Wärmegehalt von einem Kubikmeter Gas und kann variieren, da Gas ein Naturprodukt ist. Entsprechend passt sich auch der Faktor an, der in der Rechnung ausgewiesen ist. Auf Basis des aktuellen Brennwertes von 11.4 kWh/m3 wurden die Umrechnungsfaktoren für die Umrechnung von m3 auf kWh angepasst.

Auf der Rechnung für Gas ist eine CO₂-Abgabe ausgewiesen. Was ist das?

Die CO2-Abgabe ist ein Instrument des Bundes, um die gesetzlichen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Lenkungsabgabe verteuert fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas und fördert so den sparsamen Umgang und den Einsatz CO2-neutraler Energieträger.

Mehr erfahren Link öffnet in neuem Fenster.

Wasser

Woher stammt das Luzerner Trinkwasser?

Das Luzerner Wasser setzt sich aus den Quellen am Pilatus Nordhang, aus dem Grundwasser aus dem Tal der Kleinen Emme und aus dem Vierwaldstättersee zusammen.

Mehr erfahren

Welche Wasserhärte haben wir in Luzern?

Die Wasserhärte – ein Mass für die Menge an gelöstem Kalzium und Magnesium im Wasser – wird in französischen Härtegraden (°fH) gemessen. Das Luzerner Trinkwasser ist in fast allen Stadtgebieten mittelhart (zwischen 15 und 25°fH).

Mehr zur Wasserqualität

Weshalb zahle ich einen Grundpreis für den Wasserbezug?

Der Grundpreis pro Monat ist Bestandteil des Wasserpreises. Er deckt einen Teil der Kosten für die Leistungsbereitstellung inklusive administrative Aufwendungen und die Netzkosten. Er fällt auch an, wenn kein Wasser bezogen wird. Der Grundpreis ist abhängig von der Zählergrösse, welche durch die benötigte Durchflussleistung bestimmt wird.

EVO

Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, um EVO zu nutzen?
  • Die Liegenschaft muss sich im Versorgungsgebiet von ewl befinden und Strom von ewl beziehen (nicht vom freien Strommarkt).
  • Es sind nur Abnehmer mit dem Preistarif Kombi und Leistung (bis 1.4 GWh pro Jahr) im EVO-Modell zugelassen.
  • Sowohl die EVO-Bezüger als auch die Photovoltaikanlage müssen an einem Netzanschlusspunkt angeschlossen sein.
  • Die Photovoltaikanlage muss über einen separaten Stromzähler verfügen.
Wie komme ich zu einer EVO?

Bei der Installation einer neuen Photovoltaikanlage muss eine Installationsanzeige erstellt werden, in der Sie vermerken können, dass Sie eine EVO nutzen möchten.

Welche Frist für die Einreichung der Installationsanzeige für eine EVO muss beachtet werden?

Mindestens drei Monate im Voraus sollte eine Mitteilung an das Meldewesen von ewl mittels Installationsanzeige erfolgen.

Was sind die Vorteile einer EVO?
  • Einfaches Modell ohne Investitionskosten
  • Bezüger in einer EVO sparen Geld, der Preis basiert auf dem aktuellen Strompreis von ewl Mixstrom Kombi Tag/Nacht abzüglich 0.2 Rappen pro Kilowattstunde.
  • Wer Solarstrom produziert, erhält von ewl:
    • Vergütung für die ins Stromnetz von ewl eingespeiste Überschussproduktion
    • Einen Anteil am Ertrag des selbst verbrauchten Solarstroms innerhalb der EVO
  • Messung, Datenaufbereitung, Rechnungsstellung und Inkasso durch ewl
  • Freie Wahl der Stromqualität
Von wem erhalte ich die Stromrechnung mit einer EVO?

Alle Bezügerinnen und Bezüger erhalten die Stromrechnung wie gewohnt von ewl. Darauf werden der Eigenverbrauch (Solarstrom) und der Netzbezug separat ausgewiesen.

Kann ich meine Stromqualität auch mit einer EVO immer noch selbst wählen?

Ja, die Bezügerinnen und Bezüger können ihre Stromqualität auch mit einer EVO nach wie vor frei wählen.

Windkraft allgemein

Warum braucht es Windenergie in der Schweiz?

Der Bund hat das Ziel, dass der Strom aus der Schweiz bis 2050 weitgehend aus erneuerbaren Energien stammt. Windenergie spielt dabei eine wichtige Rolle. Windkraftanlagen liefern vor allem dann Strom, wenn Solaranlagen weniger produzieren – also im Winter. Rund zwei Drittel des Windstroms entsteht in den Wintermonaten. Damit ergänzt Windkraft die Solar- und Wasserkraft ideal, weil diese im Winter weniger Strom produzieren. Windkraftanlagen tragen daher zu einer sicheren, erneuerbaren Stromversorgung bei, machen die Schweiz unabhängiger vom Ausland und sind eine wichtige Infrastruktur für unsere Gesellschaft.

Wie effizient sind Windenergieanlagen?

Moderne Windkraftanlagen nutzen den Wind sehr effizient. Je grösser die Anlage, desto mehr Strom kann sie erzeugen, da in grösserer Höhe der Wind stärker ist. Zudem produziert ein doppelt so grosses Rotorblatt etwa viermal so viel Strom. Gelegentlich stehen Anlagen auch still, etwa bei zu geringem oder zu starkem Wind. Dies ist aber normal. Denn alle erneuerbaren und direkten Stromerzeugungsmethoden sind abhängig vom Wetter und der Tageszeit. Entscheidend ist, dass die Windkraftanlagen übers Jahr hinweg zuverlässig sauberen Strom liefern und die anderen erneuerbaren Energiequellen damit ideal ergänzen.

Wie ökologisch sind Schweizer Windparks?

Jede Art von Energieproduktion hat einen Einfluss auf die Umwelt. Dennoch gilt Windenergie insgesamt als umweltschonend. Laut EnergieSchweiz verursacht Windenergie fünfmal weniger CO₂-Emissionen als der durchschnittliche Schweizer Strommix. Bei der Stromproduktion selbst entsteht kein CO₂. Für Bau, Transport und Installation wird zwar Energie gebraucht. Diese ist aber in wenigen Monaten durch den Betrieb der Anlage wieder ausgeglichen. Strenge Umweltverträglichkeitsprüfungen garantieren zudem, dass auch auf den Schutz von Natur und Landschaft geachtet wird.

Wie viel Strom soll in der Schweiz aus Windenergie stammen?

Heute (Stand 2025) produzieren 47 Windkraftanlagen pro Jahr insgesamt rund 0,15 Terawattstunden Strom. Das sind etwa 0,3 % des jährlichen Strombedarfs der Schweiz. Gemäss dem Bund soll Windenergie bis 2030 rund 4 % des Schweizer Stroms liefern. Bis 2050 sind sogar rund 7 % geplant – das entspricht 4,3 Terawattstunden pro Jahr.

Wo gibt es schon Windkraftanlagen in der Schweiz?

Eine interaktive Karte des Bundes zeigt, wo in der Schweiz grosse und kleine Windkraftanlagen in Betrieb stehen, welche Leistung sie haben und wie viel Strom sie in den vergangenen Jahren produzierten. Hier geht’s zur Karte: Bundesamt für Energie BFE - Storymap Windkraftanlagen Link öffnet in neuem Fenster..

Wie werden geeignete Gebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt?

In der Schweiz sind die Kantone dafür verantwortlich, geeignete Standorte für Windenergie zu bestimmen. Das Energiegesetz verpflichtet sie, solche Gebiete in ihren Richtplänen auszuweisen – ähnlich wie bei der Nutzung von Wasserkraft. Grundlage dafür ist der Windatlas Schweiz, der zeigt, wo die Windverhältnisse günstig sind. Die vorgeschlagenen Gebiete werden anschliessend unter Einbezug von verschiedenen Interessensgruppen geprüft. So wird sichergestellt, dass Windenergie dort zum Einsatz kommt, wo sie sinnvoll und tragbar ist. Wenn sich ein Gebiet als geeignet erweist, wird es in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Eine Projektträgerschaft, welche sich für ein Gebiet interessiert, kann dann vertiefte Untersuchungen durchführen, auch hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit.

Sind Windräder hörbar?

Beim Betrieb von Windkraftanlagen entstehen Geräusche vor allem durch die drehenden Rotorblätter. Diese Geräusche dürfen jedoch die die gesetzlichen Grenzwerte nicht übersteigen. Ob das eingehalten wird, zeigt ein Lärmgutachten im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dabei wird nicht nur die Lautstärke der Anlage selbst beurteilt, sondern auch, wie sich der Schall in der Umgebung ausbreitet. Beispielsweise können Hügel den Schall abschirmen oder – je nach Lage – weitertragen. Diese Effekte werden im Gutachten untersucht und bei der Planung berücksichtigt. Neue Windkraftanlagen sind dank des technologischen Fortschritts deutlich leiser als ältere Modelle. So ist eine Unterhaltung in direkter Nähe selbst in normaler Lautstärke möglich.

Hat der Infraschall von Windkraftanlagen einen Einfluss auf die Gesundheit?

Windräder erzeugen beim Drehen ihrer Rotorblätter Geräusche, darunter auch Schall mit sehr tiefen Frequenzen, den sogenannten Infraschall. Dieser entsteht auch im Alltag, zum Beispiel bei Gewittern oder im Strassenverkehr. In der Regel ist er für das menschliche Gehör jedoch nicht hörbar. Diverse wissenschaftliche Untersuchungen kommen zudem zum Schluss, dass Infraschall keine Auswirkungen auf die Gesundheit haben, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Genau das wird im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung überprüft. Auch ein Zusammenhang zwischen Infraschall und Krankheiten konnte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.

Welche Ziele verfolgt der Kanton Luzern?

Der Kanton Luzern will mehr Strom aus Windkraft gewinnen und hat dafür klare Ziele gesetzt: bis 2035 sollen pro Jahr 100 Gigawattstunden Windstrom produziert werden. Bis 2050 sollen es 250 Gigawattstunden sein. Das entspricht etwa einem Viertel des Stromverbrauchs aller Haushalte im Kanton Luzern. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es je nach Grösse der Anlagen rund 30 bis 60 Windräder.

Was hat sich mit dem kantonalen Plangenehmigungsverfahren kPGV für grosse Windkraftanlagen geändert, welches anfangs 2025 in Kraft getreten ist?

Seit 1. Januar 2025 gilt im Kanton Luzern ein neues kantonales Plangenehmigungsverfahren (kPGV) Link öffnet in neuem Fenster. für Windkraftanlagen ab einer Jahresproduktion von über 10 Gigawattstunden. Bei solchen Windkraftwerken wird neu der Regierungsrat die abschliessende Bewilligung erteilen. Eine kommunale Bewilligung und ein Beschluss der Gemeindeversammlung sind nicht mehr nötig. Damit sollen grosse Windkraftanlagen einfacher geplant und realisiert werden können. Die Gemeinden und Bevölkerung bleiben aber über ein Mitwirkungskonzept eingebunden, damit die Anliegen vor Ort gehört werden. Eine geeignete Mitwirkung ist von Gesetzes wegen durch den Kanton sicherzustellen (§ 205b Abs. 3 PBG) Link öffnet in neuem Fenster..

Kann die Bevölkerung über Windkraftanlagen abstimmen?

Nein, ein Beschluss der Stimmbevölkerung ist mit dem neuen kantonalen Plangenehmigungsverfahren nicht mehr möglich. Neu erteilt der Regierungsrat die abschliessende Bewilligung für grosse Windkraftanlagen. Die Gemeinden, die Bevölkerung sowie weitere Betroffene bleiben aber über ein Mitwirkungskonzept eingebunden und haben weiterhin die Möglichkeit, während der öffentlichen Auflage des Plangenehmigungsgesuchs Einsprache zu erheben. Zudem können sie den Entscheid des Regierungsrates mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Kantonsgericht weiterziehen.

Windkraft Schwarzenberg

Warum plant ewl ein Windkraftprojekt in Schwarzenberg?

Den Ausbau nachhaltiger Energien verfolgt ewl seit Jahren konsequent – unter anderem auch im Bereich der Windenergie. Als lokale Energieversorgerin sieht ewl es als ihre Aufgabe, nachhaltige Projekte dort zu entwickeln, wo sie Sinn machen. Als eines von 22 im kantonalen Richtplan festgelegten Windenergiegebiete, weist der Perimeter Hinterberg in der Gemeinde Schwarzenberg ein sehr gutes Potenzial für Windenergie auf. Eine von ewl in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie bestätigt diese Erkenntnisse aus der Richtplanung. Deshalb prüft ewl in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde die Idee eines Windkraftprojekts in Schwarzenberg.

ewl hat eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Was wurde untersucht und was sind deren Ergebnisse?

Die Machbarkeitsstudie ist ein erster wichtiger Schritt, um zu prüfen, ob ein Windpark am Standort Hinterberg grundsätzlich möglich ist. Dabei geht es darum, Risiken früh zu erkennen und gleichzeitig das Potenzial des Standorts einzuschätzen. Untersucht wurden rund 60 Faktoren zur Umweltverträglichkeit, zur technischen Machbarkeit und zu möglichen Bewilligungen. Das Resultat: Es gibt keine Hinweise, die gegen eine Nutzung sprechen. Im Gegenteil – viele Punkte sprechen für das Projekt. Besonders erfreulich ist, dass das Verteidigungsdepartement (VBS) frühere Vorbehalte inzwischen aufgegeben hat. Auch die Erschliessung des Standorts ist gut möglich. Die Studie bestätigt damit die Erkenntnisse des Kantons aus der Richtplanung und zeigt: Der Standort Hinterberg ist vielversprechend.

Wie viele Windkraftanlagen und Standorte kommen im Perimeter Hinterberg in Frage?

Innerhalb des kantonal definierten Gebiets wären gemäss Studie bis zu fünf Windkraftanlagen realistisch. Bei der ersten Einschätzung wurden vor allem folgende Punkte beachtet: die Landschaftsform, die Windverhältnisse, die Erschliessung sowie der Abstand zu Wohngebäuden und zwischen den einzelnen Anlagen. Wie viele Anlagen und welche Standorte sich dafür tatsächlich eignen, wird sich aber erst nach weiteren vertieften Abklärungen zeigen.

Gibt es schon Visualisierungen zu den möglichen Anlagenstandorten oder wann werden diese veröffentlicht?

Aktuell gibt es noch keine Visualisierungen zu den möglichen Standorten von Windkraftanlagen in Schwarzenberg. Das Projekt ist noch in einer frühen Phase. Zuerst müssen Gespräche mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern geführt und weitere, vertiefte Abklärungen vorgenommen werden, um herauszufinden, wie viele Anlagen und welche Standorte sich überhaupt tatsächlich eignen. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, werden wir realitätsnahe Visualisierungen erstellen und diese bei gegebener Zeit veröffentlichen. Zu frühe Visualisierungen wären zu spekulativ und könnten ein falsches Bild vermitteln.

Wie grosse Anlagen sind geplant? Könnten nicht auch kleinere Anlagen gebaut werden, die weniger weit sichtbar sind?

Aufgrund der noch frühen Projektphase ist noch nicht bekannt, welcher Typ und Grösse der Anlagen gebaut würde. Eine mittelgrosse Windkraftanlage hat einen Rotordurchmesser von etwa 160 Metern und eine Gesamthöhe von bis zu 220 Metern. Mehr Höhe bedeutet mehr Wind und mehr Ertrag. So produziert ein doppelt so grosses Rotorblatt etwa viermal so viel Strom. Grosse Windkraftanlagen sind zwar besser sichtbar, bedeuten aber auch, dass für dieselbe Menge Strom deutlich weniger Anlagen notwendig sind.

Wie viel Strom könnten die Anlagen produzieren?

Die Stromproduktion hängt stark von der Grösse der Windkraftanlagen ab. Mit den aktuell angenommenen Windverhältnissen und Gegebenheiten im Gebiet Hinterberg und einer Windkraftanlage mit einem Rotordurchmesser von 160 Metern kann pro Anlage ein Jahresertrag von rund 10 Gigawattstunden erwartet werden. Damit könnten pro Jahr knapp 2’500 Schweizer Durchschnittshaushalte (à 4 Personen) oder zwischen 1’500 und 2’000 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Schwarzenberg mit Strom versorgt werden.

Wie steht der Gemeinderat Schwarzenberg zum Projekt?

Der Gemeinderat steht dem Projekt offen und positiv gegenüber. Er sieht in diesem Vorhaben eine Investition in die Zukunft – für die Gemeinde, die Region, für kommende Generationen und für eine nachhaltige Energieversorgung. Der Gemeinderat unterstützt die weitere Entwicklung im Bewusstsein, dass noch viele Fragen geklärt werden müssen. Zudem will er mitdenken und mitlenken. So will er sicherstellen, dass die Interessen der Gemeinde und der Bevölkerung angemessen vertreten sind.

Welche Vorteile hätte Windkraft für Schwarzenberg?

Die Stromproduktion erfolgt lokal direkt vor Ort. Die Gemeinde trägt aktiv zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zur Energie-Versorgungssicherheit bei. Die Gemeinde profitiert von Steuereinnahmen, Entschädigungen und Beteiligungsmöglichkeiten. Insgesamt bietet das Projekt der Gemeinde auch die Chance, aktiv Verantwortung für die Energiezukunft zu übernehmen – jetzt und für kommende Generationen.

Können sich die Gemeinde und die Bevölkerung beteiligen?

Ja, im Falle einer Projektrealisierung wird es Möglichkeiten zur Beteiligung geben. Und zwar für die Gemeinde Schwarzenberg, für umliegende Gemeinden im Umkreis von 1'500 Meter einer Anlage und auch für die Bevölkerung von Schwarzenberg. Dieser Grundsatz ist auch im kantonalen Planungs- und Baugesetz (§ 205g PBG) Link öffnet in neuem Fenster. verankert. Der genaue Umfang und die Ausgestaltung dieser Beteiligung können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschliessend festgelegt werden, da das Konzept dazu erst noch in Erarbeitung ist. Aktuell lässt sich jedoch sagen: wird das Projekt realisiert, ist vorgesehen, dafür eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Schwarzenberg zu gründen.

Wie werden Eigentümerinnen und Eigentümer im betroffenen Perimeter entschädigt?

Gemeinsam mit dem Gemeinderat erarbeitet ewl derzeit ein Konzept zur Entschädigung. Ziel ist eine faire und transparente Lösung. Das Konzept sieht vor, dass es für Grundeigentümerinnen und -eigentümer innerhalb des Perimeters – sowie je nach Standort der Anlage auch angrenzend daran eine jährliche Entschädigung gibt. Diese richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit und setzt sich voraussichtlich aus einem fixen und einem ertragsabhängigen Anteil zusammen. Anspruch besteht in der Regel bei Grundstücken mit Wohnnutzung. Zudem werden noch weitere Kriterien für eine jährliche Entschädigung definiert, beispielsweise Wegrechte für den Unterhalt oder Rodungen. Losgelöst von der jährlichen Entschädigung sind auch einmalige Entschädigungen vorgesehen. Diese sollen Grundeigentümerinnen und -eigentümer erhalten, die zum Beispiel durch den Bau und die Erschliessung beeinträchtigt werden.

Was für Mitwirkungsmöglichkeiten sind geplant für die Bevölkerung und weitere Interessensgruppen?

Für ewl und den Gemeinderat Schwarzenberg ist klar: Ein solches Projekt kann nur gelingen, wenn alle Betroffenen frühzeitig und bedarfsgerecht im Projekt miteinbezogen werden. Ab 2026 sind verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bevölkerung und andere Interessensgruppen geplant. Hierzu können beispielsweise Workshops oder runde Tische gehören, um Ideen und Bedenken frühzeitig zu erfassen. Auf diese Weise möchte ewl die Bevölkerung und relevante Interessengruppen stark ins Projekt miteinbeziehen.

Wie sieht das weitere Vorgehen aus? (Stand November 2025)

Zusammen mit dem Gemeinderat werden in den kommenden Monaten die Mitwirkungskonzepte, Beteiligungs- und Entschädigungsmodelle weiterentwickelt und konkretisiert. Zudem sind in dieser Zeit auch Gespräche mit relevanten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Windgebiet vorgesehen. Im Verlaufe des Jahres 2026 wird ewl die Untersuchungen vertiefen und auch mit Windmessungen starten, um die Resultate der Machbarkeitsstudie zu verifizieren. Erst auf dieser Grundlage kann entschieden werden, ob ein konkretes Projekt weiterverfolgt wird.