28.08.2025

ewl hält Stromtarife stabil

Im kommenden Jahr sinken die Stromkosten für einen typischen Vierpersonenhaushalt in der Stadt Luzern um rund 33 Franken. Für einen mittelgrossen Betrieb mit einem Verbrauch von 150’000 Kilowattstunden reduzieren sich die Kosten um 4’252 Franken – dies wegen tieferen Beschaffungskosten und gesetzlichen Änderungen bei der Verteilung der Produktionskosten.

Je nach Verbrauch und Haushaltstyp gibt es unterschiedliche Entwicklungen: Während grössere Haushalte und Unternehmen von tieferen Kosten profitieren, steigen die Ausgaben für kleinere Haushalte leicht an. Ausschlaggebend sind tiefere Beschaffungskosten sowie neue gesetzliche Vorgaben, die die Tarifstruktur verändern.

Ein typischer Vierpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4’500 Kilowattstunden zahlt künftig rund 33 Franken weniger für Strom. Die Kosten sinken von 1‘356 auf 1‘323 Franken, was einer Reduktion von 2.4 Prozent entspricht. Für einen mittelgrossen Gewerbebetrieb mit einem Verbrauch von 150’000 Kilowattstunden sinken die jährlichen Kosten um 4’252 Franken, von 40‘803 Franken auf 36‘551 Franken. Dies entspricht einer Reduktion von rund 10 Prozent.

Der Strompreis setzt sich aus drei Komponenten zusammen: den Energiekosten für den gelieferten Strom, den Netznutzungskosten für Bau, Betrieb und Unterhalt der Stromnetze sowie den Abgaben und Zuschlägen an das Gemeinwesen. 2026 verändern sich insbesondere die Energiekosten – durch gesunkene Beschaffungspreise und durch eine neue gesetzliche Regelung zur Strombeschaffung.

Energietarif sinkt um 12 Prozent

Das Ziel von ewl ist es, die Strompreise für alle Kundinnen und Kunden langfristig stabil und attraktiv zu halten. Dieses Ziel verfolgt ewl mit Investitionen in eigene Produktionsanlagen und einer langfristig ausgerichteten Beschaffungsstrategie.

ewl kann den Energietarif für 2026 um durchschnittlich 12 Prozent reduzieren, da die Beschaffungskosten sanken und auch tiefer ausfielen als ursprünglich budgetiert. Zudem profitieren Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung von der bereits erwähnten gesetzlichen Neuerung: Die bisherige sogenannte Durchschnittspreismethode wird abgeschafft. Neu erfolgt die Strombeschaffung für die Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung und für freie Marktkunden getrennt. Die Grundversorgungstarife werden basierend auf der eigenen erneuerbaren Energieproduktion von ewl und auf langfristigen Beschaffungsverträge festgelegt. Diese Änderung wirkt sich positiv auf die Strompreise in der Grundversorgung aus, weil teurere Marktbeschaffungen die Grundversorgung nicht belasten.

Neue Tarifstruktur mit separatem Messtarif

Die Kosten für die Netznutzung variieren künftig je nach Haushaltsgrösse. Schweizer Energieversorgungsunternehmen sind neu verpflichtet, die Messkosten pro Haushalt als eigene Position auf der Stromrechnung auszuweisen. Bisher waren diese Kosten bei ewl proportional pro Kilowattstunde enthalten. Künftig müssen sie als fixe monatliche Komponente verrechnet werden. Das führt dazu, dass etwa ein typischer Zweipersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2’500 Kilowattstunden in der Modellrechnung rund 3 Prozent mehr zahlt: Die jährlichen Stromkosten steigen von 756 auf 779 Franken.

Anpassungen bei öffentlichen Abgaben

Bei den öffentlichen Abgaben ergeben sich im kommenden Jahr einzelne Veränderungen. Die Systemdienstleistungen von Swissgrid werden günstiger. Gleichzeitig steigen einzelne Bundesabgaben leicht, darunter der neu eingeführte Beitrag für Netzverstärkungen auf unteren Netzebenen sowie für die Überbrückungshilfe der Schweizer Stahlindustrie (solidarisierte Kosten). Die Konzessionsabgaben bleiben in der Stadt Luzern sowie in den meisten umliegenden Gemeinden unverändert.

Position

2025 (Rp./kWh)

2026 (Rp./kWh)

Änderung (Rp./kWh)

Swissgrid Systemdienstleistungen (SDL)

0.55

0.27

− 0.28 Rp.

Solidarisierte Kosten (neu)

0.05

+ 0.05 Rp.

Bundesabgabe «Stromreserve»

0.23

0.41

+ 0.18 Rp.

Klimarappen Stadt Luzern

0.50

0.50

= 0.00 Rp.

Konzessionsabgabe Stadt Luzern

1.60

1.60

= 0.00 Rp.

Total Abgaben

2.88

2.83

– 0.05 Rp.

Position

2025 (Rp./kWh)

2026 (Rp./kWh)

Änderung (Rp./kWh)

Konzessionsabgabe Gemeinde Schwarzenberg

bisher 10% der Netzkosten inkl. SDL

1.00

+ 1.00 Rp.

Konzessionsabgaben Agglomeration Luzern (weitere Gemeinden)

k.V.

k.V.

= 0.00 Rp.

Fragen beantwortet Ihnen gerne:

Alain Brunner

Medienverantwortlicher für Strom, Wasser, Unternehmen