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Zählerablesung

Rhythmus-Anpassung Ihrer Ablesung

Mit den Zählerablesungen ermitteln wir den Energie- und Wasserverbrauch unserer Kunden als Basis für die Rechnungsstellung. Im gesamten Versorgungsgebiet wird der Rhythmus der Zählerablesung nun nach und nach optimiert.

Was ändert sich?

Bisher wurde der Zählerstand bei Ihnen halbjährlich abgelesen, das heisst Sie haben pro Jahr zwei Teilrechnungen sowie zwei Verbrauchsrechnungen von uns erhalten, welche gemäss Zählerstand auf Ihrem Verbrauch basieren.

Neu werden Sie nur noch eine Verbrauchsrechnung pro Jahr auf Basis des abgelesenen Zählerstandes erhalten. Wir werden Ihnen weiterhin vier Rechnungen pro Jahr zustellen, allerdings handelt es sich neu um eine Verbrauchsrechnung sowie drei Teilrechnungen, welche auf Ihrem gesamten Verbrauch des Vorjahres basieren.

 

Kann ich den Ablesezeitpunkt bestimmen?

Unsere Zählerablesungen erfolgen entlang definierter Routen und Termine, das heisst Sie können den jährlichen Ablesezeitpunkt nicht frei bestimmen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, eine Zwischenrechnung zu beantragen. Zieht beispielsweise eine Mieterin oder ein Mieter einer Wohngemeinschaft aus, kann eine Zwischenrechnung beantragt werden, um den effektiven Verbrauch abrechnen zu können.

Für die Zwischenrechnung melden Sie uns bitte Ihren Zählerstand, wir werden Ihnen anschliessend die Rechnung ausstellen.

Jetzt Zählerstand melden:

Kontaktdaten

Zählerstand

Kontakt

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen unter info@ewl-luzern.ch oder der Telefonnummer 0800 395 395 gerne zur Verfügung.